Pflegebedürftige Menschen bedürfen in Ihrem Alltag Hilfe. Die Pflegebedürftigkeit wird von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) eingeschätzt und ist in Pflegestufen eingeteilt. Danach bestimmen sich die Leistungen durch die Pflegekasse, welche der Pflegebedürftige erhält.
Die Kosten für Ihre Tagesbetreuung übernimmt teilweise die Pflegekasse. Dies wird bis Ende 2016 gemäß der Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 gestaffelt. Leistungen und finanzielle Ansprüche sind von der jeweiligen Pflegestufe abhängig.
Ab Anfang 2017 gibt es eine neue Einteilung in fünf Pflegegrade, welche eine differenzierte Bestimmung der nötigen Pflegeleistungen zulässt. Vor allem wird die Position von Demenzkranken gestärkt, da bei der Bedürftigkeit der Pflege geistige und körperliche Faktoren gleichberechtigt berücksichtigt werden.
Das Team des Kieztreffs betreut Personen mit den Pflegestufen 0 bis 3. Natürlich sind uns Gäste mit Demenz (oft in Pflegestufe 0 oder 1 eingestuft) in unserer Tagespflege herzlichst willkommen!
Zu den abrechenbaren Leistungen bei der Pflegekasse gehören z.B. die Fahrkosten. Einen gewissen Eigenanteil zahlen Sie immer, da z.B. nicht die Kosten für Essen und Trinken in der Tagesbetreuung übernommen werden. Friseur und Fußpflege sind Zusatzleistungen, welche von uns angeboten werden, aber selbst bezahlt werden müssen.
Zu individuellen Angeboten beraten wir Sie gern! Sprechen Sie uns einfach an.